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Visabestimmungen zur Einreise nach der Russischen Föderation für ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft
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Die Visabestimmungen zur Einreise in das Territorium der Russischen Föderation für ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft beruhen sich auf den folgenden Dokumenten:
dem Föderalen Gesetz der Russischen Föderation „Über die Regelung der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise nach der Russischen Föderation"
dem Föderalen Gesetz der Russischen Föderation „Über die Vorbeugung der Verbreitung von der Krankheit, die durch das humane Immundefizienz-Virus ausgelöst wird (HIV-Infektionen), auf dem Territorium der Russischen Föderation"
der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 335 vom 9. Juni 2003 „Über die Verabschiedung der Regelung der Visa-Form, des Ausfertigungs- und Erteilungsverfahrens, der Verlängerung der Gültigkeitsdauer, der Wiedererteilung im Fall eines Verlustes, sowie des Visaannulierungsverfahrens "
der Ordnung über die Ausstellung der formalen Einladung in die Russische Föderation für die ausländischen Bürger und die Personen ohne Staatsbürgerschaft (bestätigt durch die Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 1142 vom 1. Oktober 1998)
der Ordnung über den Nachweis des Lebensunterhaltens auf dem Territorium der Russischen Föderation von den ausländischen Staatsbürgern und Personen ohne Staatsbürgerschaft (bestätigt durch die Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 1142 vom 1. Oktober 1998)
der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 1158 vom 25. November 1995 „Über die Festsetzung der Anforderungen an das Zeugnis über das Fehlen der HIV-Infektion, das von den ausländischen Staatsbürgern und Personen ohne Staatsbürgerschaft bei der Stellung des Visumantrags für die Einreise nach der Russischen Föderation für mehr als 3 Monate vorweisen"
der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 1488 vom 11. Dezember 1998 „Über die Krankenversicherung der ausländischen Staatsbürger, die sich zeitweilig in der Russischen Föderation aufhalten, und der russischen Staatsbürger bei der Ausfahrt aus der Russischen Föderation" Ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft dürfen mit den gültigen Ausweisen und einem russischen Visum nach der Russischen Föderation einreisen und aus der Russischen Föderation ausreisen, falls nichts anderes in den internationalen Verträgen der Russischen Föderation vorgesehen ist.
Wenn ein ausländischer Staatsbürger oder eine Person ohne Staatsbürgerschaft ein russisches Visum bei einem russischen Konsulat beantragt, soll er folgende Unterlagen vorweisen:
1. Reisepass (oder ein anderes gleichwertiges Dokument: Kinderausweis, Lesse-passe, Reiseausweis einer Person ohne Staatsbürgerschaft, Reiseausweis eines Flüchtlings (Travel Document), das in der Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 erteilt wurde.)
2. Ein ausgefüllter Visumantrag.
3. „Ein Foto 3x4 cm groß (drei Fotos für die Visa, die auf den Formblatteinlagen ausgestellt werden)".
4. Eine Einladung zur Einreise nach der Russischen Föderation oder (je nach dem Reisezweck) touristische Unterlagen, Fahrkarten.
5. In einigen Fällen (siehe unten) soll ein Zeugnis über das Fehlen von der HIV-Infektion und eine Krankenversicherung vorgewiesen werden.
Der Pass, der von einem ausländischen Staatsbürger vorgewiesen wird, soll keinen Zweifel an seinem Authentizität und seiner Zugehörigkeit dem Besitzer erregen, keine Vermerke, Vorbehalte, Eintragungen, Radierungen und Korrekturen enthalten, die von den zuständigen Behörden des entsprechenden Staates nicht beglaubigt sind, keine ausgerissene oder unvernähte Seiten, soll nicht weniger als 2 leere Seiten, die für Visa vorgesehen sind, seine Gültigkeitsdauer soll in der Regel nicht früher als 6 Monate nach dem dem Visumsgültigkeitsdatum ablaufen.
Der Visumantrag soll mit einer leserlichen Schrift (mit Blockschrift) oder mit einer Schreibmaschine ausgefüllt und von dem Antragsteller persönlich unterzeichnet sein, alle Fragen soll man vollständig und richtig beantworten.
Die Fotos mit Maßen 4x5 cm (Schwarzweiß- oder Farbaufnahmen) sollen alle von einem Negativ abgezogen werden, die Person soll dabei keine Kopfbedeckung oder dunkle Brille aufhaben.
Die Einladung zur Einreise nach der Russischen Föderation wird von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder von dem föderalen Exekutivorgan ausgestellt, zu dessen Zuständigkeit die inneren Angelegenheiten gehören, oder von dessen Territorialorgan.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erteilt die Einladungen nach Anträgen der föderalen Staatsorganen, der diplomatischen Vertretungen und Konsulate der auswärtigen Staate in der Russischen Föderation, der internationalen Organisationen und ihrer Vertretungen in der Russischen Föderation, sowie der Vertretungen der auswärtigen Staaten bei den internationalen Organisationen, die sich in der Russischen Föderation befinden, der Staatsorganen der Subjekte der Russischen Föderation.
Das Territorialorgan des föderalen Exekutivorgans, zu dessen Zuständigkeit innere Angelegenheiten gehören, erteilt die Einladungen nach Anträgen von den Organen der örtlichen Selbstverwaltung, den Rechtspersonen, russischen Staatsbürgern und ausländischen Staatsbürgern, die in der Russischen Föderation ständig wohnhaft sind (Privatreisen).
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder seine Vertretungen in den Subjekten der Russischen Föderation dürfen die Anweisung zur Visaausstellung bei der Anfrage ausstellen. Eine zusätzliche Einladung oder Einladungskopie sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Statt einer Einladung kann in eine ausländische Einrichtung eine Anweisung der Konsularabteilung oder einer Vertretung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten für Visaausstellung bei dem Antrag verwiesen werden. Eine zusätzliche Einladung oder Einladungskopie sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Visa für die Einreise nach der Russischen Föderation werden den ausländischen Staatsbürgern und Personen ohne Staatsbürgerschaft, deren Aufenthaltsdauer 3 Monate überschreitet, ausgestellt, falls sie das Zeugnis über das Fehlen von HIV-Infektion vorweisen, wenn nichts anderes in den internationalen Verträgen der Russischen Föderation festgestellt wurde. Das gilt nicht für Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen und Konsulate der auswärtigen Staaten, Mitarbeiter der internationalen zwischenstaatlichen Organisationen und ihre Familienmitglieder.
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