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Um die gekauften Originellkunstwerke auszufahren, die keinen Kulturwert für Russland besitzen, soll man ein Dokument mit Unterschrift und Siegel vorweisen, das den offiziellen Verkauf durch einen von dem Kultusministerium Russlands zertifizierten Antiquitätenladen bestätigt. Ikonen, , Musikinstrumente, Gemälden, Plastiken, alte Münzen, Ordenszeichen, Medaillen, Marken und andere Gegenstände, die vor mehr als 50 Jahren geschaffen wurden, darf man nur beim Vorweise einer Urkunde, die von dem Kultusministerium Russland ausgestellt wurde, oder einer Zollerklärung, die die Einfuhr dieser Gegenstände bestätigt, ausfahren, sonst ist die Ausfuhr dieser Gegenstände verboten. Die Ausfuhr der Arzneimittel ist auch beschränkt. Es ist verboten, die Gedenkmünzen Russlands aus Edelmetallen ohne Sondererlaubnis der Zentralbank Russlands auszufahren, es gibt bestimmte Beschränkungen für die Ausfuhr der anderen Gedenkmünzen.
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