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Die Zulassungsquoten für die ausländischen Bürger und Landsleute im Ausland zur Bildung an staatlichen Hochschulen
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Gemäß der Regierungsverordnung der Russischen Föderation Nr. 668 vom 4. November 2003 soll die Zulassungsquote für die ausländischen Bürger und Landsleute im Ausland zur Bildung an den staatlichen Hochschulen, die zu der Zuständigkeit der föderalen Exekutivorganen gehören (unabhängig von der Studiumsdauer, dem Niveau und Typ des Studiengangs), und zur Delegierung der russischen Fachkräfte zur Lehrarbeit an den ausländischen Bildungseinrichtungen, 7 000 und 150 Menschen pro Jahr entsprechend nicht überschreiten.
Die angeführten Personen werden zum Studium gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation mit der Auszahlung des Stipendiums und mit der Gewährleistung eines Platzes im Studentenwohnheim unter Bedingungen zugelassen, die für die russischen Staatsbürger festgesetzt sind.
Die Finanzierung der Ausgaben, bezogen auf die Ausbildung der ausländischen Staatsbürger und der Landsleute im Ausland und die Gewährleistung ihrer Stipendien, wird von den föderalen Exekutivorganen, zu derer Zuständigkeit die staatlichen Hochschulen gehören, ohne Überschreitung der Geldmittel durchgeführt, die von den angeführten Organen in dem föderalen Haushalt für die Hochschulbildung vorgesehen sind
Siehe auch:
Die Annahme- und Studienordnung für ausländische Staatsbürger in staatlichen Hoch- und Berufsschulen der Russischen Föderation mit Finanzierung aus dem Föderationshaushalt
Der Zulassungsplan für die ausländischen Bürger zur Bildung an den staatlichen Hochschulen an den aus föderalen Mitteln finanzierten Plätzen im Jahre 2007, festgelegt durch die Verordnung der Föderalen Agentur für Bildung vom 16.05.2008 N 471
Der Zulassungsplan für die Bürger der GUS-Staaten, Baltischen Staaten und Landsleuten im Ausland zur Bildung an den staatlichen Hochschulen an den aus föderalen Mitteln finanzierten Plätzen im Jahre 2007, festgelegt durch die Verordnung der Föderalen Agentur für Bildung vom 16.05.2008 N 471
Die Verteilung der Stipendien, die den russischen Hochschulbildungeinrichtungen und -organisationen für die Zulassung der ausländischen Staatsbürger zur Bildung an den staatlichen Hochschulen an den aus föderalen Mitteln finanzierten Plätzen im Jahre 2007 gewährt werden, festgelegt durch die Verordnung der Föderalen Agentur für Bildung vom 16.05.2008 N 471
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