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Finanzierungsmittel
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Die Hauptquellen der Finanzierungsmittel für staatliche Bildungseinrichtungen sind die Mittel aus dem föderalen und örtlichen Haushalten. Nichtstaatliche Bildungseinrichtungen sind berechtigt, Finanzmittel aus diesen Quellen nach dem Erhalten der staatlichen Akkreditierung zu beziehen.
Staatliche Bildungseinrichtungen sind berechtigt, auch andere Finanzierungsquellen zuziehen, darunter:
- Einnahmen von den zusätzlichen Bildungsleistungen (Zusatzbildungsstudiengängen, Fachstudiengängen (Fachkurse), Studiengängen für vertieftes Studium usw.), die nicht zur Inhalt der Grundstudiengängen und des staatlichen Bildungsstandards gehören;
- Studiengebühren (in den Bildungseinrichtungen ist nur eine bestimmte Zahl der Studenten zugelassen, die gegen Gebühr studieren), darunter die von den ausländischen Studenten;
- Einnahmen von der Wirtschaftstätigkeit (Vermietung der Grundmittel und Grundbesitztum, Verkauf und Ankauf von Waren und Ausstattung, Vermittlungsleistungen)
Bildungseinrichtungen werden aus den Mitteln ihrer Gründer finanziert. Zum Beispiel finanziert das Ministerium für Gesundheitswesen und Medizinindustrie die medizinischen Bildungseinrichtungen. Das ehemalige Bildungsministerium finanzierte 90 pädagogische Universitäten, 88 Kollegs und 2.270 Berufsbildungseinrichtungen. Aus den Mitteln des ehemaligen Staatskomitees für Hochschulbildung wurden 240 Universitäten, Akademien und Institute (Fachhochschulen), sowie 313 Kollegs finanziert.
Das Finanzierungsausmaß für Bildungeinrichtungen wird auf der Grundlage von den föderalen und örtlichen Normen (Standards) festgesetzt, die durch die Ausgaben pro Student für jede Art und jeden Typ der Bildungseinrichtungen bestimmt werden. Die Normen der föderalen Finanzierung werden jedes Jahr durch ein föderales Gesetz zur selben Zeit mit der Verabschiedung des staatlichen Haushaltsplan für das nächste Jahr festgelegt. Die Normen der Finanzierung für nichtstaatliche Bildungseinrichtungen können nicht unterhalb der Normen für staatliche Bildungseinrichtungen liegen.
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