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Zugang zu Hochbildungseinrichtungen
25.11.2009 02:20
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Traditionell ist ein Oberschulbildungszeugnis oder ein Berufsbildungszeugnis das Dokument, das den Zugang zu Hochbildungseinrichtungen gewährt.
Man kann Hochschulen durch einen Wettbewerb eintreten. Studienbewerber werden nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, Oberschulbildungszeugnissen, Aufnahmegesprächen, nach ihren Leistungen in verschiedenen Schulfacholympiaden u.a. gewählt.
Aufnahmeprüfungen stellen den Hauptteil des Auswahlverfahrens dar. Anzahl und Verzeichnis der Aufnahmeprüfungen sind in den Regeln jeder konkreten Bildungsanstalt vorgesehen. Die Prüfungsfächer werden in der Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden Fakultäten und Studiengänge festgesetzt. Fächer und Fächerinhalte, die für Aufnahmeprüfungen ausgewählt werden, sollen den Fächern und Fächerinhalten der Oberschule entsprechen: Geschichte, Sozialwissenschaften, russische Sprache und Literatur, Fremdsprachen, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geographie usw.
Profilaufnahmeprüfungen (in Hauptfächern des gewählten Studienganges) werden von den allgemeinbildenden Fächern ausgewählt, ausgenommen die Prüfungen in der Hauptfachrichtung an den Hochschulen, die Fachkräfte in den Fachrichtungen Kunst und Körperkultur (Körpererziehung) vorbereiten.
Die Personen, die einen Berufsbildungsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung haben, werden für Studium nach Kurzgängen als Studenten im ersten Studienjahr immatrikuliert.
Die Personen, die einen Hochschulabschluss besitzen, dürfen als Studenten im ersten Studienjahr als auch in den folgenden Studienjahren immatrikuliert werden. Die Aufnahmeprüfungen für das zweite Studienjahr oder für den folgenden Studienjahre, sowie für das erste Studienjahr der gekürzten Studiengänge werden von den Hochschulen bestimmt. Dabei ist die Hochschule berechtigt, die Termine für Einreichung der Unterlagen ändern und die Zahl der Aufnahmeprüfungen vermindern.
Die Immatrikulation der ausländischen Staatsbürger (darunter Staatsbürger der ehemaligen UdSSR-Republiken) an den Hochulbildungseinrichtungen erfolgt:
- gemäß den internationalen Verträgen
- nach den Einweisungen des Bildungs- und Forschungsministeriums der Russischen Föderation
- gemäß den Direktverträgen der Hochschule gegen Studiengebühr.
Die Personen, die in den ehemaligen UdSSR-Republiken wohnhaft sind, dürfen in den gebührenfreien Studienplätzen nach dem Wettbewerb (Aufnahmeprüfungen) immatrikuliert werden, gemäß den Aufnahmeregeln jeder konkreten Bildungseinrichtung.
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